Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Finity In UG (haftungsbeschränkt)
Astrid-Lindgren-Straße 121, 81829 München
Geschäftsführer: G. Arndt
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 314227
Stand: 27. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Finity In UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce, Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie laufende Betreuungs-, Wartungs- und Marketingleistungen.
- Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Vertrag kommt durch die Beauftragung des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) und deren Bestätigung durch die Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung im Einzelvertrag. Diese AGB gelten ergänzend; bei Widersprüchen hat der Einzelvertrag Vorrang.
§ 3 Leistungen der Agentur
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen der Agentur umfassen insbesondere:
- Projektleistungen (z. B. Konzeption, Design und Entwicklung von Websites und Online-Shops, SEO-Setups),
- laufende Leistungen (z. B. SEO-Betreuung, Wartung, Pflege, Marketing-Betreuung).
- Die Agentur schuldet bei Projektleistungen die Erstellung des vereinbarten Werks; bei laufenden Leistungen schuldet sie die vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
- SEO-Leistungen: Die Agentur erbringt SEO-Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards. Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, ein bestimmtes Besucheraufkommen oder ein wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet und können nicht garantiert werden, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (insbesondere Algorithmen der Suchmaschinenbetreiber und Wettbewerbsumfeld).
- Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten und Zugänge (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu Hosting, Domains, Analyse- und Werbekonten) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
- Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
- Für die rechtliche Prüfung der Website-Inhalte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit) ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
- Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und gibt Rückmeldungen zu Entwürfen und Zwischenständen innerhalb angemessener Frist.
- Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch die Agentur vereinbart ist.
§ 5 Änderungswünsche und Korrekturschleifen
- Bei Projektleistungen sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Entwurf bzw. Zwischenstand und deren Umsetzung.
- Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang (z. B. zusätzliche Seiten, Funktionen oder Konzeptänderungen) werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz der Agentur oder auf Basis eines gesonderten Angebots vergütet.
§ 6 Abnahme
- Nach Fertigstellung einer Projektleistung stellt die Agentur dem Kunden das Arbeitsergebnis zur Abnahme bereit und fordert ihn zur Abnahme auf.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Arbeitsergebnis unverzüglich zu prüfen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
- Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt oder wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt. Auf diese Rechtsfolge wird die Agentur bei Bereitstellung hinweisen.
- Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv nutzt (z. B. Veröffentlichung der Website).
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gilt die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zahlungspläne für Projektleistungen (z. B. Anzahlungen und Abschlagszahlungen) werden individuell im jeweiligen Angebot vereinbart.
- Laufende Leistungen werden, sofern nicht abweichend vereinbart, monatlich im Voraus abgerechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Die Agentur ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
- Verträge über laufende Leistungen (z. B. SEO-Retainer, Wartung, Betreuung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
- Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.
- Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Fall einer Kündigung zu vergüten.
§ 9 Nutzungsrechte
- Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein. Eine weitergehende Rechteeinräumung (z. B. ausschließliche Nutzungsrechte oder Bearbeitungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Bis zur vollständigen Zahlung bleibt jede Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet.
- Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Software, Themes, Plugins, Schriften, Bilder und sonstige Komponenten Dritter; für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter. Die Agentur weist den Kunden auf lizenzpflichtige Komponenten hin.
- Entwürfe, Konzepte und nicht beauftragte Arbeitsergebnisse verbleiben im Eigentum der Agentur; an ihnen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
- Die Agentur bleibt berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung entwickelte generische Methoden, Know-how, Tools und Code-Bestandteile, die keine kundenspezifischen Inhalte enthalten, auch für andere Projekte zu verwenden.
§ 10 Referenznennung
- Die Agentur ist berechtigt, den Kunden und die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse nach Veröffentlichung als Referenz in ihrem Portfolio (insbesondere auf der eigenen Website und in Angebotsunterlagen) unter Nennung des Kundennamens und unter Abbildung der Arbeitsergebnisse zu präsentieren.
- Eine Kennzeichnung auf der Website des Kunden selbst (z. B. Urhebervermerk oder Link im Footer) erfolgt nicht.
- Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; die Agentur wird die Referenz dann innerhalb angemessener Frist entfernen.
§ 11 Gewährleistung
- Bei Projektleistungen (Werkleistungen) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben: Die Agentur ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 12 sowie bei Arglist.
- Keine Mängel sind insbesondere: Beeinträchtigungen durch nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter, Inkompatibilitäten durch Updates von Drittsoftware, Browsern oder Betriebssystemen nach Abnahme sowie Änderungen der Algorithmen von Suchmaschinen.
§ 12 Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang übernommener Garantien.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
- Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, auch über das Vertragsende hinaus.
- Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Leistungen Dritter
- Vermittelt oder integriert die Agentur Leistungen Dritter (z. B. Hosting, Domains, Themes, Plugins, Buchungs- oder Analysetools), kommt der Vertrag über diese Leistungen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Preisgestaltung von Drittleistungen übernimmt die Agentur keine Gewähr.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.